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Von der Leyen lässt Pädokriminelle in Kirchen und Schulen gewähren
Heute habe ich es mir erlaubt, über Abgeordnetenwatch.de einige Fragen an die Frau Ministerin Ursula von der Leyen zu stellen:
Sehr geehrte Frau Von der Leyen,
mit Ihrem ZugangsErschwernisGesetz behaupten Sie gegen pädophile oder zufällige Konsumenten der Dokumentationen des Kindermissbrauchs vorzugehen, damit diese nicht kriminell werden. Doch die meisten Fälle des Kindermissbrauchs finden im schulischen und kirchlichen Umfeld statt. Dort ist auch die Gefährdung am höchsten, weil sich dort die meisten potenziellen Opfer befinden. Die meisten Kirchen und viele Schulen unterhalten eigene Netzwerke und eigene Internetzugänge, greifen also auf Internet NICHT über die großen Provider die laut Gesetz Seiten sperren. Diese “Brutstätten für Pädophile” sind also von den Internet-Sperren ausgenommen.
Meine 3 Fragen:
1. Können Sie mir erklären, wieso Sie ausgerechnet die Bereiche mit der nachweisbar höchsten Konzentration von Pädokriminellen und der höchsten Gefährdung im Hinblick auf Kindermissbrauch von den Internet-Sperren ausgenommen haben und in Ihrem Kampf gegen Kinderpornographie gewähren lassen? Liegt das daran dass Sperrung der Kirchen nicht mit Christlich-Demokratisch vereinbar war, oder wollten Sie keine mächtigen Gegner, wie den Papst, am Hals haben?
Sie betonen immer wieder, dass das Gesetz nur “auf Zeit” abgesegnet wurde, nach zwei Jahren evaluiert und nur wenn erfolgreich verlängert wird. Leider haben Sie es “versäumt” Kriterien für “den Erfolg” zu definieren. Daher frage ich Sie ganz direkt:
2. Wenn wir nach 2 Jarhen eine Abnahme der Kriminalität im Bereich der Beschaffung von Kinerpornograpfie beobachten, im gleichen Masse wie 2008 und 2009 zu beobachten ist, werden Sie das als die Fortsetzung des Trends sehen und das Gesetz als wirkungslos abschaffen oder werden Sie den eingeschlagenen Weg als richtig ansehen und eine Ausweitung des Gesetzes fordern?
3. Wenn wir eine Zunahme oder gleich bleibende Kriminalität beobachten, werden Sie dann die Abschaffung dieses Gesetzes als wirkungslos oder kontraproduktiv fordern oder werden Sie eine Verschärfung dieses Gesetzes verlangen?
MfG, Alexander Double
Mal schauen, ob die Fragen zugelassen werden. Ich halte euch auf dem Laufenden.
Update 20.8.2009: Die Fragen wurden nicht angenommen. Ich habe es nun ein bisschen entschärft und ein Freund reicht es ein.
Ein Detail verrät die Zensur-Absicht
Die Initiatorin und die größte Verfechterin des Zuganserschwernisgesetzes die Familienministerin Ursula von der Leyen wird nicht müde zu betonen, dass es sich bei diesem Gesetz um keine Zensur handele. Doch ein bisher nicht beachtetes Detail des Gesetzes verrät die wahren Absichten der Initiatoren.
Als Hauptgrund für die Notwendigkeit der Sperrung von Internetseiten wird das Argument ins Feld gezogen, dass es Länder gebe in denen Kinderpornographie nicht geächtet werde und deswegen die Löschung der abscheulichen Inhalte auf den Servern in diesen Ländern nicht möglich sei.
Auch in der umstrittenen Rede in Sulzbach, von der ich berichtet habe, hat die Ministerin dieses Argument gebracht. Dort heißt es:
Der zweite Schritt muss natürlich sein, diese Bilder da löschen wo die Quelle ist, wo der Server ist. Aber weltweit stehn die zum Teil in Ländern, die Kinderpornographie nicht ächten. Da können sie von Deutschland nicht hineinregieren, sie können nicht die Weltpolizei da spielen. Und deshalb ist der dritte Schritt, ganz klar zu sagen dann sperren wir hier von Deutschland aus den Zugang zu diesen Bildern…
Leider konnte die Ministerin bisher kein solches Land benennen. Der Versuch Indien als gutes Beispiel zu statuieren wurde als Lüge entlarvt und von der indischen Botschaft scharf kritisiert.
Doch ein anderes bisher nicht beachtetes Detail des Zugangserschwernisgesetzes verrät, dass es den Verfassern des Gesetzes sehr wohl um Zensur von Deutschen Inhalten geht. Wenn es nämlich so wäre, dass wir den Zugriff auf Server im Ausland aus Deutschland aus sperren müssen, weil es dort (teilweise) die Inhalte nicht geächtet und somit nicht löschbar sind, wieso steht im Gesetz nichts davon, dass nur Zugang zu ausländischen Servern erschwert werden darf? Wieso können und werden mit diesem Gesetz ganz selbstverständlich deutsche Server gesperrt, wo es doch ohne weiteres möglich ist auf diesen Servern Kinderpornografie zu löschen? Wieso steht es im Gesetz nicht, dass Provider keine Sperren für deutsche Server auf der Liste der BKA umsetzen müssen, sollten sich dort solche Einträge befinden, stattdessen werden dort Strafgelder für derartigen zivilen Ungehorsam definiert?
Und genau dieses Detail verrät die wahren Absichten des Gesetzgebers: Es geht hier um Errichtung einer Zensur-Infrastruktur, die es der Regierung ermöglicht, unliebsame Websites in Deutschland per einfachen Listeneintrag zu zensieren.