Archiv für den Monat August 2009

Piratenpartei mit bis zu 14% gewählt

Das letzte große Kräftemessen vor der Bundestagswahl 2009 ist nun vorbei. Gestern, am Sonntag, den 30.8.2009, haben in drei Bundesländern die Landtagswahlen und in einem weiteren Kommunalwahlen stattgefunden.

Piratenmässig sind nur die Landtagswahlen in Sachsen und die Kommunalwahlen in NRW interessant, denn in Thüringen und in Saarland ist die Piratenpartei wegen der erst grade erfolgten Gründung des Landesverbandes nicht angetreten.

Fangen wir erst mal mit Sachsen an:

Hier wurde 1,9% für die Piratenpartei erreicht. Ich habe mit 1,5-2% gerechnet und auf 3% gefhoft. Es ist eine Steigerung um 93% gegenüber der EU-Wahl, was die Anzahl der Stimmen für Piraten betrifft (von 17.905 auf 34.620), also fast eine Verdoppelung innerhalb von 3 Monaten, doch eine 2 oder gar 3 vorne hätte eine wesentlich deutlichere Sprache gesprochen. Ich muss schon sagen, dass es hier mehr Aufwand hätte betrieben werden sollen. Ein gutes Abschneiden bei dieser Wahl hätte eine große Signalwirkung und Einfluß auf den Ausgang der Bundestagswahl gehabt. Eine 3 vorne hätte gezeigt, dass der Einzug in den Bundestag realistisch ist, die Unentschlossenen und viele Nichtwähler dazu bewogen, an den Erfolg der Piraten zu glauben und diese zu wählen. Diese Wahl hätte in die gesamte Strategie zur Bundestagswahl eingebaut werden sollen, die ich im naiven Wahlkamf der Piraten vermisse. Sie wurde zu stiefmüterlich behandelt. 1,9% ist zu wenig um diese Wirkung zu entfalten. So ist die Piratenpartei in der umfangreichen Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen völlig untergegangen.

Es soll hier aber nicht unerwähnt bleiben, dass z.B. im Wahlkreis Dresden 3 Piraten mit 4,8% zugeschlagen haben (Dresden insgesamt 3,4%). Man sieht also das Potenzial, das sich hoffentlich bei der Bundestagswahl entfalten wird.

Kommen wir zur Kommunalwahlen in NRW:

Dort ist die Piratenpartei in Münster und in Aachen angetreten.

In Münster hat die Piratenpartei mit 1,6% einen Sitz im Stadtradt erobert. Dabei stand sie lediglich in 18 von 33 Wahlbezirken auf dem Stimmzettel. In den belegten Stadtbezirken erreichte sie einen Stimmenanteil von 2,9%.

In Aachen sieht es auf den ersten Blick ähnlich aus: 1,7% und ein Sitz im Stadtradt. Doch beim näheren Hinsehen stellst sich heraus, dass die Piratenpartei lediglich in 8 von 32 Wahlbezirken auf dem Stimmzettel stand. In diesen Bezirken erreichte sie im Schnitt sagenhafte 8,2%! Sie lag also noch vor der FDP mi im Schnitt 7,3%, in einem Bezirk lag sie sogar bei unglaublichen 9,7%!

Man sieht also: Je weiter in den Westen der Republik und je größer, je universitärer die Stadt, umso höher der Rückhalt der Piraten. Die Zahlen aus der Kommunalwahl in NRW lassen auf gutes Abschneiden bei der Bundestagwahl hoffen, wenn sie nur richtig von der Partei PR-mäßig ausgeschlachtet werden würden.

P.S. Im Prognosemarkt bei Wahlfieber wird das Wahlergebnis der Piratenpartei bei der Bundestagswahl zum ersten Mal mit einem Wert über 3% prognostiziert (Stand 31.8.2009, 23 Uhr).
Geldwetten gelten als die genauesten Prognosen in politischen und gesellschaftlichen Themen, vor allem bei kleineren Parteien, wo die traditionellen Umfragemethoden nicht greifen.

Update 1.9.2009:
Wie Rex angemerkt hat, ist in einzelnen Wahlbezirken in Dresden die Piratenpartei sogar zweistellig gewesen. Der Spitzenreiter ist wohl Hechtviertel mit 14%!

Von der Leyen lässt Pädokriminelle in Kirchen und Schulen gewähren

Heute habe ich es mir erlaubt, über Abgeordnetenwatch.de einige Fragen an die Frau Ministerin Ursula von der Leyen zu stellen:

Sehr geehrte Frau Von der Leyen,

mit Ihrem ZugangsErschwernisGesetz behaupten Sie gegen pädophile oder zufällige Konsumenten der Dokumentationen des Kindermissbrauchs vorzugehen, damit diese nicht kriminell werden. Doch die meisten Fälle des Kindermissbrauchs finden im schulischen und kirchlichen Umfeld statt. Dort ist auch die Gefährdung am höchsten, weil sich dort die meisten potenziellen Opfer befinden. Die meisten Kirchen und viele Schulen unterhalten eigene Netzwerke und eigene Internetzugänge, greifen also auf Internet NICHT über die großen Provider die laut Gesetz Seiten sperren. Diese “Brutstätten für Pädophile” sind also von den Internet-Sperren ausgenommen.

Meine 3 Fragen:

1. Können Sie mir erklären, wieso Sie ausgerechnet die Bereiche mit der nachweisbar höchsten Konzentration von Pädokriminellen und der höchsten Gefährdung im Hinblick auf Kindermissbrauch von den Internet-Sperren ausgenommen haben und in Ihrem Kampf gegen Kinderpornographie gewähren lassen? Liegt das daran dass Sperrung der Kirchen nicht mit Christlich-Demokratisch vereinbar war, oder wollten Sie keine mächtigen Gegner, wie den Papst, am Hals haben?

Sie betonen immer wieder, dass das Gesetz nur “auf Zeit” abgesegnet wurde, nach zwei Jahren evaluiert und nur wenn erfolgreich verlängert wird. Leider haben Sie es “versäumt” Kriterien für “den Erfolg” zu definieren. Daher frage ich Sie ganz direkt:

2. Wenn wir nach 2 Jarhen eine Abnahme der Kriminalität im Bereich der Beschaffung von Kinerpornograpfie beobachten, im gleichen Masse wie 2008 und 2009 zu beobachten ist, werden Sie das als die Fortsetzung des Trends sehen und das Gesetz als wirkungslos abschaffen oder werden Sie den eingeschlagenen Weg als richtig ansehen und eine Ausweitung des Gesetzes fordern?

3. Wenn wir eine Zunahme oder gleich bleibende Kriminalität beobachten, werden Sie dann die Abschaffung dieses Gesetzes als wirkungslos oder kontraproduktiv fordern oder werden Sie eine Verschärfung dieses Gesetzes verlangen?

MfG, Alexander Double

Mal schauen, ob die Fragen zugelassen werden. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Update 20.8.2009: Die Fragen wurden nicht angenommen. Ich habe es nun ein bisschen entschärft und ein Freund reicht es ein.

Ein Detail verrät die Zensur-Absicht

Die Initiatorin und die größte Verfechterin des Zuganserschwernisgesetzes die Familienministerin Ursula von der Leyen wird nicht müde zu betonen, dass es sich bei diesem Gesetz um keine Zensur handele. Doch ein bisher nicht beachtetes Detail des Gesetzes verrät die wahren Absichten der Initiatoren.

Als Hauptgrund für die Notwendigkeit der Sperrung von Internetseiten wird das Argument ins Feld gezogen, dass es Länder gebe in denen Kinderpornographie nicht geächtet werde und deswegen die Löschung der abscheulichen Inhalte auf den Servern in diesen Ländern nicht möglich sei.

Auch in der umstrittenen Rede in Sulzbach, von der ich berichtet habe, hat die Ministerin dieses Argument gebracht. Dort heißt es:

Der zweite Schritt muss natürlich sein, diese Bilder da löschen wo die Quelle ist, wo der Server ist. Aber weltweit stehn die zum Teil in Ländern, die Kinderpornographie nicht ächten. Da können sie von Deutschland nicht hineinregieren, sie können nicht die Weltpolizei da spielen. Und deshalb ist der dritte Schritt, ganz klar zu sagen dann sperren wir hier von Deutschland aus den Zugang zu diesen Bildern…

Leider konnte die Ministerin bisher kein solches Land benennen. Der Versuch Indien als gutes Beispiel zu statuieren wurde als Lüge entlarvt und von der indischen Botschaft scharf kritisiert.

Doch ein anderes bisher nicht beachtetes Detail des Zugangserschwernisgesetzes verrät, dass es den Verfassern des Gesetzes sehr wohl um Zensur von Deutschen Inhalten geht. Wenn es nämlich so wäre, dass wir den Zugriff auf Server im Ausland aus Deutschland aus sperren müssen, weil es dort (teilweise) die Inhalte nicht geächtet und somit nicht löschbar sind, wieso steht im Gesetz nichts davon, dass nur Zugang zu ausländischen Servern erschwert werden darf? Wieso können und werden mit diesem Gesetz ganz selbstverständlich deutsche Server gesperrt, wo es doch ohne weiteres möglich ist auf diesen Servern Kinderpornografie zu löschen? Wieso steht es im Gesetz nicht, dass Provider keine Sperren für deutsche Server auf der Liste der BKA umsetzen müssen, sollten sich dort solche Einträge befinden, stattdessen werden dort Strafgelder für derartigen zivilen Ungehorsam definiert?

Und genau dieses Detail verrät die wahren Absichten des Gesetzgebers: Es geht hier um Errichtung einer Zensur-Infrastruktur, die es der Regierung ermöglicht, unliebsame Websites in Deutschland per einfachen Listeneintrag zu zensieren.

Demagogiestunde der Ursula von der Leyen

Haben Sie sich schon immer darüber gewundert:
“Konnte denn damals, vor 70 Jahren, keiner aufstehen und die Leute darauf hinweisen, wie sie manipuliert werden?”

Dann haben Sie hier ein aktuelles Beispiel wie das funktioniert. Eine Rede, die Familienministerin Ursula von der Leyen am Montag, den 17.8.2009 in Sulzbach vor CDU-Publikum gehalten hat.

Diese Rede wird in die deutsche Geschichte eingehen, zusammen mit den großen Demagogen aus den 30ger und 40ger Jahren des 20. Jahrhunderts. Der Wiedererkennungswert beurteilen Sie selber, diesmal in Farbe:

Ich muss zugeben: Würde ich die Fakten rund um das Thema nicht kennen, und nicht wissen, dass die hier dargebotenen Lügen, Halbwahrheiten, Behauptungen, Zahlen und Übertreibungen nicht schon wiederholt blossgestellt wurden, würde ich der Ministerin absolut glauben.

Und hier noch das Transkript an alle die es nicht bis Ende ertragen (Danke an Rowhin):

[...]ernst und an bestimmten Stellen brauchen sie eine durchsetzungsfähige Regierung und sie müssen handeln. Noch mehr habe ich den Schlingerkurs der Linken miterlebt beim Thema Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet. Meine Damen und Herren, dieses Thema ist das Grauen. Wenn ich von Kinderpornographie im Internet spreche, spreche ich nicht davon, dass nackte Kinder posieren, das ist schlimm genug. Ich spreche davon, dass Kinder vor laufender Kamera vergewaltigt werden, dass diese Filme und diese Bilder ins Netz gestellt werden. 80% der Kinder sind jünger als 10 Jahre, 30% der Kinder sind jünger als drei Jahre. Unicef sagt, jeden Tag werden weltweit 200 neue Bilder ins Netz gestellt, die das Grauen erzählen das diesen Kindern passiert. Warum? Weil es leider einen Nachfragemarkt gibt, insbesondere in den reichen Ländern, die diese Angebote im Internet suchen und für 50 Euro oder 90 Euro sich Zugang dazu verschaffen. Der Weg führt übers Internet weil sie diese Bilder bisher vollkommen frei in Deutschland anklicken können. Jeder der halbwegs beinander ist, muss doch sagen “Himmel noch mal, macht dem ein Ende!” Und das ist berechtigt, Politik das zu sagen.

Natürlich muss es heißen, weltweit die Täter stellen. Das is richtig, das ist Polizeiarbeit die muss auch gemacht werden. Es ist eine unglaubliche Sisyphosarbeit wenn sie weltweit die Täter suchen müssen. Der zweite Schritt muss natürlich sein, diese Bilder da löschen wo die Quelle ist, wo der Server ist. Aber weltweit stehn die zum Teil in Ländern, die Kinderpornographie nicht ächten. Da können sie von Deutschland nicht hineinregieren, sie können nicht die Weltpolizei da spielen. Und deshalb ist der dritte Schritt, ganz klar zu sagen dann sperren wir hier von Deutschland aus den Zugang zu diesen Bildern, auf dem Weg den man ins Internet nimmt zu diesen Bildern wird eine Sperre eingebaut auch um als Land deutlich zu machen: wir ächten das, wir tolerieren das nicht, das ist nicht ein Kavaliersdelikt was man mal so nebenbei machen kann.

Und meine Damen und Herren, was mir da begegnet ist, das schlägt dem Fass den Boden aus. Erst hieß es “technisch unmöglich”. Ich will ihnen mal was sagen, seit einigen Jahren machen dieses Schweden, Finnland, Dänemark, Großbritannien, Kanada, Neuseeland, die Schweiz, übrigens Länder wo die Meinungsfreiheit eine ganz hohe Bedeutung hat. Auch Italien schafft das, Himmel noch mal, dann sollten wir doch hier in Deutschland in der Lage sein das zu schaffen. Und da sag ich den Linken ganz deutlich, ihr traut diesem Land nicht zu, wir sollten in der Lage sein hier deutlich auch Zeichen zu setzen, dass wir diese Sperren können. *Beifall*

Dann aber meine Damen und Herren, dann wurde es eine Stufe schlimmer. Dann hieß es verfassungsrechtlich bedenklich wegen der Informationsfreiheit. Meine Damen und Herren, wir sollten nicht den Eindruck vermitteln, unsere Verfassung würde die Verbreitung der Vergewaltigung von Kindern Schutz geben. Das ist absurd. Massenkommunikation ist wichtig, ja. Aber es kann ja wohl nicht so weit gehen,d ass man dafür weil man die Massenkommunikation so hoch stellt, die Würde und den Schutz seines Kindes hintenanstellt und sagt dies ist nachrangig. Und dann hab ich, weil die Linken auf Tauchkurs gegangen sind, zunächst einmal alleine mit den Anbietern von Internetzugängen, das sind ganz normale Telefongesellschaften, wie die Telekom, Vodafone, Arcor und so weiter, Verträge gemacht. Mein Kabinettskollege Karl Theodor zu Guttenberg hat ruckzuck ein Gesetz auf den Weg gebracht, das deutlich macht wir sperren von Deutschland aus weil wir eine ganz klare Haltung auch dazu haben, diese schrecklichen Bilder, den Zugang zu diesen schrecklichen Bildern.

Und dann kam das Tollste. Dann war da der Chaos-Computer-Club und die Piratenpartei die plötzlich schrien “Das ist Zensur!”. Meine Damen und Herren, Kinderpornographie im Internet anzuschauen ist Kindesmissbrauch, und ich rufe all denjenigen zu, die in diesem Zusammenhang von Zensur im Internet sprechen, das Internet ist kein rechtsfreier Raum und das Recht gilt online genauso wie offline. Was wir niemals in einer Zeitung hinnehmen würden, nehmen wir online genauso wenig hin. *Beifall*

Meine Damen und Herren, hier ist der Schlüsselbegriff, auch wenn es ungemütlich wird, Verantwortung. Wir werden eines Tages nicht nur gefragt nach dem, was wir getan haben, sondern auch nach dem, was wir vielleicht nicht getan haben, wo wir gekniffen haben, wo wir uns geduckt haben, nur weils anstrengend wird. Hier muss man dann auch Farbe bekennen, hier muss man dann auch Stürme durchstehen. Antoine de Saint-Exupéry, der Vater, der Autor des Kleinen Prinzen hat es eigentlich wunderschön auf den Punkt gebracht, er hat gesagt: “Mensch sein heißt verantwortlich sein”. Genau das ist es, Mensch sein heißt verantwortlich sein. Wir haben in den vergangenen vier Jahren genau diese Fragen uns immer stellen müssen, grade als Bundesregierung in einer Zeit wo wir am Anfang auf gutem Weg gewesen sind. Wir haben einen Haushaltsplan gehabt, wär die Wirtschaftskrise nicht gekommen, ich weiß, wenn das Wörtchen wenn nicht wäre, dann hätten wir 2011 einen ausgeglichenen Haushalt und wären ohne neue Verschuldung vorangekommen. Dann kam die Krise, die uns nicht nur diese Regierung [...]

Neue Theorie der “Politikverdrossenheit”

Es wird immer vor den Wahlen viel über die vielbeschworene Politikverdrossenheit geredet, von den bei jeder Wahl sinkenden Wahlbeteiligung. Die Ursachen werden meist an der Volksentfremdung der Politiker oder der Qualität der Politik gesehen oder vielleicht auch daran, dass der Bürger nicht mehr glaubt, mit seiner Stimme irgendwas an der Politik ändern zu können.

Doch die Ursache kann bei näheren Hinsehen trivial sein.

Die meisten Bürgern ist es nicht klar, dass für jede Wahl sich um die 60 Parteien bewerben. Wie kommt es also, dass auf den Wahlzetteln nur 20 Parteien zur Verfügung stehen? Antwort: Es gibt in Deutschland ein Wahlzulassungsauschuss, der darüber befindet ob eine Partei sich so nennen darf und zur Wahl antreten darf. Da wird die sog. Parteieigenschaft festgestellt oder auch nicht. Dazu gehören solche Kriterien wie “Ernsthaftigkeit”, der “Wille am politischen Geschehen teilzunehmen” usw. Das Parteieigenschaftfeststellungsverfahren hat große Demokratie-Defizite und birgt ein enormes Misbrauchspotenzial. Lesen Sie hier mehr Details dazu.

Aber das ist hier nicht das Thema. Fakt ist, dass in solch einem Verfahren im Jahre 2009 28 Parteien von der Wahl ausgeschlossen wurden, 2005 waren es sogar 29 Parteien

Nun könnte man behaupten, diese Parteien wären sowieso klein und nicht relevant. Da muss ich entgegenhalten: Ob eine Partei relevant ist oder nicht muss der Wähler entscheiden. Schliesslich stellt das Grundgesetz klar: “Alle Gewalt geht vom Volke aus”. Eine Kommission, wie immer die auch ausgestaltet sein mag, darf also im voraus die Wahl des Souveräns nicht einschränken. Aber auch dies ist hier nicht das Thema.

Typische Beispiele ausgeschlossener Parteien sind dieses Jahr die Freie Union, die Grauen und die Partei. Nun kann man von diesen Parteien halten was man will, aber eins ist klar: sie haben Mitglieder, Sympathisanten und Unterstützer. Die Freie Union hat um die 1000 Mitglieder, die Partei sogar ca. 6500!

Die letzte EU-Wahl hat gezeigt, dass für die Nicht-Bundestag-Parteien, die gewöhnlich unter Sonstige subsumiert werden, ca. 2,4 Mio Stimmen abgegeben wurden (Freie Wähler, die keine Parteistruktur und somit auch keine Mitglieder haben nicht mitgerechnet) und das bei insgesamt ca. 48 Tausend Mitgliedern bei alen diesen Parteien. Das macht einen Multiplikator von ca. 50 Stimmen für ein Mitglied jeder dieser  25 “kleinen” Parteien, die im Schnitt (gerundet) ca. 2.000 Mitglieder haben.

Nun schauen wir uns das mal an: Es wurden für die Bundestagswahl 28 Parteien ausgeschlossen, mal im Schnitt 2.000 Mitglieder mal Multiplikator 50 macht 28 x 2000 x 50= 2,8 Mio.
Also: Bei der Bundestagswahl 2009 wurden schon im Vorlauf der Wahlen 2,8 Mio Wähler an Ihrer Wahl behindert!

Was machen diese Wähler? Sicher wählen vielleicht manche das kleinste Übel aus den ihnen verbliebenen Alternativen, einige werden aus Protest ungültig wählen, aber die meisten werden einfach nicht zu Wahl gehen, nicht zu dieser, und vieleicht auch nie wieder! Und das fiese dran ist, dass diese Stimmen in KEINER Statistik auftauchen. Die laufen dann zusammen in der Spalte Nichtwähler und werden dann in verschiedenen Interviews, Stellungnahmen und Presseberichten mit dem Satz abgetan: “selber schuld wenn die nicht wählen wollen” oder “wer nicht wählt darf sich über Politik nicht beschweren”. Kann man den Leuten dann übel nehmen, dass Sie an der Sinnhaftigkeit des Wählens verzweifeln, wenn sie vom System so ausgetrickst werden? Das traurigste daran ist, dass das grade die politisch engagierten Leute sind, die sich auch über die Programme der kleinen Parteien informieren und dort vielleicht idealistisch mitmachen und die auf diese Art und Weise aus der Politik ausgeschlossen und Ihres Wahlrechts beraubt werden.

Aber lassen wir uns die langfristigen Auswirkungen dieses Prozesses vor Augen führen.
Wir nehmen vereinfachend an, dass 2/3 der “verhinderten” Wähler entweder eine andere Partei wählt oder ungültig aus Protest wählt oder nicht wählt aber dann vielleicht bei der nächsten Wahl wieder wählt, die anderen 1/3  wählt nie wieder, weil Sie entweder Mitglied einer Partei ist, die nicht anerkannt wurde oder vielleicht schon zum n-ten mal bei der Wahlzulassung enttäuscht wurde. Die Demokratie verliert also bei jeder Wahl ca. 1 Mio Wähler, die Wahlbeteiligung sinkt. Wenn wir uns zusammenrechnen, dass in den 20 Jahren seit der Vereinigung 6 mal das Wahlzulassungsverfahren durchgeführt wurde, dann sind alleine dadurch 6 Mio Wähler verloren gegangen. Bei ca. 62 Mio Wahlberechtigten macht es fast 10% aus!

Also meine Prognose für dieses Jahr: Wahlbeteiliung ca. 75%.

Fazit: Alleine durch das Wahlzulassungsverfahren sinkt die Wahlbeteiligung von Wahl zu Wahl beträchtlich und ist mit einer der wichtigsten Gründe für dieses Prozess, das als “Politikverdrossenheit” abgetan wird.

Langfristig schotten sich die Bundestagsparteien von den kleinen Parteien durch das System der “doppelten Sicherheit” ab. Im ersten Schritt muss eine neue Partei durch das Parteianerkennungsverfahren und den von den Bundestagspareien eingesetzten Wahlausschuss durch. Ist sie zu klein, fällt sie gleich durch. Ist sie größer, kann Sie als politische Bedrohung empfunden werden und mit einfacher Mehrheit aus der Wahl ausgeschlossen werden. Nimmt Sie diese Hürde, so muss sie noch die 5% Hürde knacken, damit sie in den Bundestag einzieht. Schafft eine Partei 2-3 mal nicht, beide Hürden zu überspringen, so verliert sie Mitglieder und Wähler, die an der Demokratie und dem Wahlsystem verzweifeln, zu Nicht-Wählern werden und aus jeglichen Statistiken verschwinden.

Es braucht schon eines Wunders wie die Wiedervereinigung (PDS/die Linke) oder mehrerer Umwelt-Katastrophen (Grüne), damit in Deutschland eine neue Partei die Chance hat in den Bundestag einzuziehen.

Die Demokratie-Defizite im Wahlzulassungssystem der BRD

Nach dem Ausschluss von 28 Parteien von der Bundestagswahl 2009 habe ich mich näher mit dem bestehenden Wahlzulassungssystem in Deutschland befasst. Ich muss schon zugeben, dass ich gestaunt habe, als ich erhebliche Demokratie-Defizite in dem Wahlzulassungsverfahren festgestellt habe und ehrlich gesagt wundere ich mich, dass wir bisher die Folgen dieses Systems noch nicht zu spüren bekommn haben. Oder vielleicht haben wir das durch das immer volksfernere Auftreten der Bundestagsparteien?

Über die Umstände rum um den Ausschluss von der Partei, der Grauen und der Freien Union hat schon Spiegel Online berichtet.

Die Bedenklichkeit des Wahlzulassungssystems sehe ich in folgenden Punkten:

1. Der Wahlausschuss, der darüber entscheidet, besteht aus dem Vorsitzenden, der vom Innenminister auf unbestimmte Zeit ernannt wird und 8 Beisitzern, die allesamt von den Fraktionsparteien ernannt werden (2xCDU,2xSPD,1xCSU,1xFDP,1xGrüne,1xLinke).

Konsequenz: Franktionsparteien entscheiden darüber, ob Ihre politischen Gegner zur Wahl zugelassen werden. Die Unabhängigkeit des Ausschusses ist einfach nicht gegeben. Nicht die Legislative (oder gar Exekutive) sondern Judikative sollte (wenn überhaupt) darüber entscheiden.

2. Die Entscheidungen des Ausschusses können erst NACH der Wahl angefochten werden, d.h. erst dann wenn kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist.

Konsequenz: Ein politischer Gegner, der womöglich in den Bundestag einziehen könnte, kann WIRKSAM von der Wahl ausgeschlossen werden, auch wenn die Entscheidung an sich unbegründet, falsch bzw. willkürlich wäre.

3. Die Feststellung der Parteieigenschaft (die für die Zulassung der Partei zur Wahl nötig ist) basiert auf einem sehr schwamig definierten Begriff der Parteieigenschaft, die Kriterien sind unklar und nicht eindeutig. Es besteht zu viel Entscheidungsspielraum für den Ausschuss. Es ist letztendlich eine SUBJEKTIVE Entscheidung des Wahlleiters. Das ist insofern kritisch, dass dies Platz für jegliche Manipulationen offen läßt, zumal mit dem Punkt 2 oben, der Partei, die nicht zugelassen wird, keine Rechtsmittel zur Verfügung stehen, die ihr erlauben, vor der Wahl noch dagegen vorzugehen. Hinzu kommt, dass die erste Instanz beim Revisionsverfahren der Bundestag ist, erst in der zweiten Instanz wird der BVG angerufen.

4. Für die Ablehnung einer Partei reicht eine einfache Mehrheit. Konsequenz: In einer großen Koalition, die dann die Regierung (also auch den Innenminister) stellt, reicht es schon, wenn sich die Regierungsparteien absprechen, um eine unliebsame Partei von der Wahl auszuschliessen.

 

Folge:

Das System hat ein extremes Misbrauchspotenzial und KANN dazu verwendet werden, auf einem Verwaltungsweg im Vorfeld der Wahlen WIRKSAM unliebsame politische Gegner (vor allem neue Konkurenz, die womöglich in den Bundestag einziehen könnte) zu eliminieren. Es ist höchst demokratie-gefährdend.

Am Ende sollten wir uns die Frage stellen: “Ist ein Anerkennungsverfahren überhaupt zulässig?”

Der Grundgesetz stellt klar: “Alle Macht geht vom Volke aus”. Demnach sollte jede Grupierung, die z.B. bestimmte Anzahl an Stimmen gesammelt hat, auch wählbar sein. Keine Komission dürfte demnach eine Gruppierung von der Wahl ausschliessen dürfen (z.B. mit der Begründung “eine Spaßpartei/Protestpartei brauchen wir nicht”). Alleine der Suverän (das Volk, der Wähler) darf entscheiden, wer in den Bundestag gewählt wird und wer nicht.

Links:
Wahlgesetze

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